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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


1. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für die Gesamtdauer der Geschäftsverbindungen mit dem Käufer, auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr Bezug auf sie genommen wird. Sie gelten auch, wenn der Käufer auf andere Bedingungen verweist, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Lieferverträge kommen erst durch unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen zustande. Durch Entgegennahme unserer Waren und Leistungen bringt der Käufer in jedem Fall sein Einverständnis mit unseren Bedingungen zum Ausdruck.

2. Unsere Angebote sind stets freibleibend.

3. Unsere Preise verstehen sich in € ab Werk, ohne Umsatzsteuer, Zoll, Fracht, Verpackung und Versicherung und gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag. Express oder Terminfrachtkosten werden immer in voller Höhe der Selbstkosten zugerechnet. Sendungen unter 250,- € sind automatisch versichert, über einen Warenwert von 250,- € berechnen wir die Versicherungsgebühren. Händlernettopreise gewähren wir nur für Aufträge über 100,-€. Kleinere Aufträge liefern wir, jedoch nur ab 50,-€ und mit einem Zuschlag von 10,- €. Der Käufer akzeptiert ausdrücklich unsere Kleinstverpackungsmengen. Wenn nicht anders vereinbart behalten wir uns vor unsere Lieferungen als Teillieferungen durchzuführen, immer unter Anrechnung der anfallenden Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten.

4. Die Verpackung wird gegen Selbstkostenpreis berechnet.

5. Die von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Wir sind jedoch bemüht angegebene Liefertermine einzuhalten. Schadensansprüche oder Stornomengen bei verspäteten Lieferungen lehnen wir ausdrücklich ab, insbesondere wenn es um Spezialgeräte handelt, gefertigt nach Kundenwunsch.

6. Wir gewähren, dass die von uns gelieferten Produkte nach unserem Wissen frei von technischen Defekten und Verarbeitungsfehlern sind. Falls dies jedoch nicht der Fall wäre, müssen uns Beanstandungen jeder Art unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Waren schriftlich zugehen. Ist die Beschaffenheit der Ware nach unserem Ermessen zu Recht beanstandet, so werden wir sie unverzüglich umtauschen oder reparieren. Für Folgeschäden durch technische Defekte und Verarbeitungsfehlern haften wir ausdrücklich nicht. Auf Geräte leisten wir Gewähr gegen Fabrikationsfehler von einem Jahr nach Ingebrauchnahme. Auf Zubehör wie Schweißbrenner gilt ½ Jahre Gewährleistung gegen Fabrikationsfehler. Grundsätzlich erstrecken sich unsere Gewährleistungen auf kostenlose Austauschlieferung oder kostenlose Reparatur in unserer Werkstatt, der defekten Teile. Gewährleistungen auf Defekte als Folge des normalen Gebrauchsverschleiß schließen wir aus. Reparatur von defekten Geräten geschieht ausschließlich in unserer Werkstatt unter Zurechnung der Arbeits- und Versandkosten. Wenn gewünscht ermitteln wir für Reparaturen die voraussichtlichen Kosten vorab (-/-10%) gegen einer Kostenvoranschlaggebühr  Diese Gebühr verrechnen wir mit den tatsächlichen Reparaturkosten. Wir übernehmen keine Gewährleistungen für nicht reparierte oder nicht ausgewechselte Teile in einem komplexen Reparaturauftrag, auch nicht, wenn das ganze Gerät nicht (mehr) funktionieren würde. Alle technischen Spezifikationen über die von uns gelieferten Produkte geben wir nach unserem besten Ermessen und nach Angaben unseres Herstellerwerkes an. Wir räumen uns aber das Recht ein, diese Spezifikation ohne vorherige Absprache abzuändern, wenn diese Änderungen gleichzeitig eine Verbesserung mit sich bringt. Unter keinen Umständen haften wir für die Folgeschäden einer Veränderung.

7. Rücksendungen jeglicher Art akzeptieren wir nur nach unserer ausdrücklichen Zustimmung. In unserer Werkstatt gefertigte Teile können nicht zurückgenommen werden, wenn diese nach Kundenspezifikation montiert worden sind. Nicht durch uns verschuldete Retoursendungen von gängigen Lagerteilen, werden nach unserer vorherigen Zustimmung unter Abzug einer Einlagerungsgebühr von 20% gutgeschrieben. Auftragsstornierungen bedürfen auch bei verspäteter Lieferzeit unserer schriftlichen Einwilligung. Auf jeden Fall ist der Kunde schadensersatzpflichtig, wenn nicht Lagerartikel wie auch WIG-Brenner storniert werden.

8. Unsere Rechnungen aus Warenlieferungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2% Skonto oder innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Reparaturrechnungen sind sofort nach Erhalt fällig und ohne Abzug zu zahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsziele berechnen wir Verzugszinsen von 12,5% per anno und Mahngebühr (gestaffelt) per Mahnung.

9. Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltswaren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt und zwar nur dann, wenn die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Für Schaden und Wertminderungen an der Vorbehaltsware haftet der Käufer. Nach erfolgter Bezahlung aller unserer Forderungen geht das Eigentum an den Käufer über.

10. Konsignationswaren bleiben immer in den Räumlichkeiten des Konsignationsnehmers und dürfen auf keinen Fall an Dritte überlassen werden. Eventuelle Schäden, Verlust, Verschleiß und Verbrauch werden Konsignationsnehmer voll belastet. Konsignationslieferungen werden für Rechnung und Risiko der Konsignationsnehmer nachgeliefert sowie an uns retourniert.

11. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen teilweise unwirksam oder nichtig sein, so verpflichten sich die Vertragspartner einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn weitgehend erreicht wird.

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